In Rollstuhltechnik

Beginnen möchte ich in dieser Rubrik mit den gesetzlichen Anforderungen, denen ein Rollstuhlhersteller unterliegt und damit etwas zwischen beiden Seiten – Hersteller und Nutzer – vermitteln. 

Ich beschränke mich dabei erstmal auf die Anforderungen hier in Deutschland. Wobei es völlig egal ist, wo der Rollstuhl gebaut wird, es zählt dabei nur, dass er hier in Deutschland verkauft wird. Somit müssen alle Rollstühle, die hier verkauft werden, die gleichen Anforderungen erfüllen. 

Wo stehen diese Anforderungen und was bedeutet das überhaupt?

Zuerst einmal das Wo:

  • Ganz oben an der Spitze stehen sogenannte EU-Richtlinien. Diese legen allgemeine Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. 
  • Bei Rollstühlen ist das aktuell noch die Europäische Medizinprodukterichtlinie (93/42/EWG) zusammen mit der Änderung (2007/47/EG)
  • In deutsches Recht werden diese Richtlinien umgesetzt durch das Medizinproduktegesetzt und weitere Verordnungen
  • Alles, was in den EU-Richtlinien und den Gesetzen steht, wird wiederum durch verschiedene Normen in technische Anforderungen übersetzt

Und was bedeutet das?

Was sind Anforderungen? Das bedeutet soviel wie, welche Fähigkeiten muss der Rollstuhl haben? 

Hier ein paar Beispiele für einen Elekrorollstuhl: 

  • der Rollstuhl muss eine Bordsteinkante überwinden können, die 5cm hoch ist
  • Er muss mit einer Batterieladung mindestens eine Strecke von 25km fahren können
  • Man muss mit dem Rollstuhl eine Steigung von mind. 6 Grad befahren können, selbstverständlich, ohne dass der Rollstuhl kippt

Und woher weiß man dann, dass der entsprechende Rollstuhl das alles kann? Er wird getestet!

In den Normen sind eine ganze Menge Tests beschrieben, die muss der Rollstuhl alle bestehen. 

Rollstuhl Crash Test – Notwendig für einen Transport im KfZ

Nochmal kurz gefasst: ein Rollstuhlhersteller muss gesetzliche Vorgaben und Prüfungen erfüllen, sonst darf er den Rollstuhl nicht verkaufen. 

Auf der anderen Seite steht jetzt der Benutzer, der unter Umständen wieder ganz andere Wünsche hat, was der Rollstuhl können und nicht können soll. 

Das ganze unter einen Hut zu bekommen, ist dann die Kunst, aber in den allermeisten Fällen auch machbar und zwar mit Hilfe des Bestellblatts. 

Ich lese häufig in verschiedenen Foren, dass jemand mit einem Rollstuhl nicht zurecht kommt, dann einen neuen bekommt, der dann wiederum wunderbar passt. Wenn jetzt diese beiden Rollstühle aus der gleichen Kategorie kommen, liegt es oft nur an der Einstellung oder den Abmaßen des Rollstuhls. Einfach gesagt, der Rollstuhl wurde schlecht angepasst.

Ich glaube, das Thema Bestellblatt ist eine gute Idee für einen meiner nächsten Beiträge, denn dort wird die Anpassung dokumentiert und der Rollstuhl wird genau so geliefert, wie es dort steht. Und wenn dort etwas falsches steht, passt der Rollstuhl anschliessend nicht, man ist unzufrieden und der Ärger beginnt.

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