In Finanzen, Rollstuhltechnik

Seitdem ich in verschiedenen Foren und Gruppen unterwegs bin, lese ich sehr häufig Fragen wie diese:

  • Wer repariert meine Reifen und wer bezahlt das?
  • Mein Rollstuhl ist kaputt, was mach ich jetzt?
  • Mein Rollstuhl ist schon x Jahre alt, wann kann ich einen neuen beantragen?

Wenn man jetzt die üblichen Kostenträger-Rollstuhl-Versorgungen betrachtet, also der allergrößte Anteil derer, die ihren Rollstuhl als gesetzlich Versicherter von der Krankenkasse oder als BG Fall von der Berufsgenossenschaft bekommen, ist die Sachlage sehr klar.

1. Der Rollstuhl wurde von der Krankenkasse genehmigt

Hier sollte man nochmal drei Arten unterscheiden:

A) Rollstühle aus Fallpauschalen

B) Rollstühle aus einem Lager (Pool)

C) Rollstühle, die im Eigentum der Krankenkasse sind

Starten wir mit Fall C, der ist etwas übersichtlicher. Die Krankenkasse ist der Eigentümer. Das Sanitätshaus hat den Rollstuhl ausgemessen, bestellt, ausgeliefert, erklärt, etc. Für diese „Serviceleistung“ bekommt das Sanitätshaus einen Betrag, sie werden also für ihre Arbeit bezahlt.

Wenn jetzt irgendwann die Reifen abgefahren sind oder etwas kaputt ist, repariert das Sanitätshaus den Rollstuhl und bekommt den Aufwand wiederum von der Kasse bezahlt.

Natürlich darf eine Reparatur, ein Austausch, ein Ersatz immer nur „gleichwertig“ durchgeführt werden. Wenn also die 6km/h Motoren am E-Rolli kaputt sind, kann man sie nicht einfach so gegen 10km/h Motoren tauschen, sondern es müssen wieder 6km/h Motoren rein.

Die Reparatur sollte auch immer „wirtschaftlich“ sein. Das heißt so viel wie, ein Sanitätshaus kann  keinen fünf Jahre alten Rollstuhl, der total runtergekommen ist, wieder komplett instandsetzen, so dass er aussieht wie neu gekauft. 

Dieser Fall ist also ziemlich klar, das Sanitätshaus repariert oder tauscht ein altes Teil aus und bekommt das von der Krankenkasse bezahlt.

Der einzige Knackpunkt im Fall C, könnte der Faktor Zeit sein.

Die Reparatur muss in der Regel bei der Kasse beantragt werden, sollte die aus irgendeinem Grund die Kostenübernahme ablehnen, bleibt das Sanitätshaus auf den Kosten sitzen.

Bei einem platten Reifen oder irgendeinem kleinen Plastikteil das kaputt gebrochen ist, ist das selten ein Problem. Die Vorleistung des Sanitätshaus ist eher gering und sowas wird auch immer übernommen. Wenn aber die Motoren oder die Elektronik oder irgendetwas anderes Teures kaputt ist, scheut sich das Sanitätshaus meist vor einer Reparatur, ohne vorher die Kostenübernahme geklärt zu haben. Daher kommt es auch immer wieder vor, dass  eine aufwändigere Reparatur länger dauert.

Im Fall A ist es so, dass der Rollstuhl dem Sanitätshaus gehört. Das Sanitätshaus hat für eine gewisse Laufzeit, in der Regel sind das fünf Jahre, einen Pauschalbetrag erhalten. Für diesen Betrag kauft es den Rollstuhl vom Hersteller und verpflichtet sich, die weiteren auftretenden Kosten zu tragen.  Das heißt, jede Reparatur reduziert den Betrag, der für das Sanitätshaus eigentlich über bleibt. Ein Beispiel:

  • Die Kasse zahlt dem Sanitätshaus 3000€ Fallpauschale
  • Der Rollstuhl kostet 2000€, diesen Betrag bezahlt das Sanitätshaus an den Hersteller, es bleiben 1000€ übrig
  • Das Sanitätshaus bringt euch den Rollstuhl, stellt ihn ein, erklärt ihn, etc. Das ist Arbeitszeit für den Mitarbeiter, sagen wir mal das sind 100€ kosten, übrig bleiben 900€
  • Wenn ihr den Rollstuhl für die kompletten fünf Jahre behaltet und nie etwas reparieren lasst, hat das Sanitätshaus 900€ in den fünf Jahren an diesem Rollstuhl verdient
  • In der Regel werden aber die Reifen min. 1x getauscht, irgendetwas geht kaputt etc. Wenn das in Summe 400€ kostet, bleiben dem Sanitätshaus nicht mehr 900€ Gewinn, sondern nur noch 500€.

Das Sanitätshaus möchte also mit einem Rollstuhl aus der Fallpauschale, so wenig wie möglich Arbeit haben. Alles andere reduziert den Gewinn.

Daher kommt es auch immer mal wieder vor, das ein Rollstuhlfahrer „abgewimmelt“ wird. Das ist aber natürlich nicht rechtens, aber schwarze Schafe gibt es überall.

Ihr habt also immer ein Recht auf die Reparatur eures Rollstuhls, lasst euch nicht bequatschen!

Im Fall B ist beides möglich. Es kommt da drauf an, wem der Rollstuhl gehört. Es gibt Hilfsmittelpools von den Krankenkassen, aber noch häufiger sind die Pools in den Händen der Sanitätshäuser. Davon ist es abhängig, ob eine Reparatur abläuft wie im Fall A oder wie im Fall C.

Was ihr bei einer Genehmigung eines Hilfsmittels immer machen solltet ist, wenn ihr es dem Genehmigungsschreiben nicht entnehmen könnt, nachfragen, wem das Hilfsmittel gehört und wie es bezahlt wurde. Wenn ihr diese Information habt, könnt ihr viele Situationen einfach viel besser einschätzen.

2. Der Rollstuhl wurde von der Berufsgenossenschaft genehmigt

Wenn man einen Berufsunfall hatte, fällt ein Rollstuhl unter das Thema „Maßnahmen der Heilbehandlung“ und dort werden unter den aufgeführten „Leistungen“ unter anderem „Hilfsmittel“ aufgeführt. Die Kosten für einen Rollstuhl werden bei einem Berufsunfall also von der Berufsgenossenschaft übernommen. Selbstverständlich muss der Rollstuhl dort auch beantragt und genehmigt werden. Und genau so verhält es sich dann auch mit Reparaturen und Ersatzteilen. Bei einer Berufsgenossenschaft ist das Ganze nur etwas unkomplizierter.

Fazit

Euer Rollstuhl wird in jedem Fall repariert. Wenn es um normale Reparaturen oder um den Austausch von Verschleißteilen geht,  müsst ihr nichts (abgesehen von der gesetzlichen Zuzahlung) bezahlen.

Alle Verschleißteile werden bei Bedarf ersetzt. Verschleißteile sind zum Beispiel:

  • Bereifung
  • Batterien

Wenn euch was anderes bei der Reparatur erzählt wird, wendet euch sofort an eure Krankenkasse.

Weiteres zu Zubehör und Optionen findet ihr hier: KLICK

Anzeigen von 19 Kommentaren
  • Bernd Glas
    Antworten

    Wichtig ist auch das die Krankenkasse 3 Wochen Zeit hat für eine Entscheidung, sollte bis dahin keine Entscheidung getroffen worden sein gilt der Antrag als genehmigt, Ausnahme wäre wenn Ihr innerhalb der 3 Wochen Frist eine Mitteilung bekommt das der MDK eingeschaltet wurde, dann verlängert sich die Frist

    • finanzrolli
      Antworten

      Hallo Bernd,
      sehr gute Anmerkung, danke dafür.
      Gruß
      Sascha

  • Anonymous
    Antworten

    Ich heiße Ute Kriening ich habe mich gefreut deinen Beitrag zu lesen ich habe seit einem Jahr einen neuen Aktivrollstuhl bekommen von der Krankenkasse der ist fünfmal kaputt gewesen es sind die Lenkräder die sich immer locken oder sogar weggebrochen sie wurde immer wieder repariert kann ich bestehen auf einen Neuen Rollstuhl und noch eine Frage kann ich darauf bestehen in der Zeit mit einem Ersatz versorgt zu werden sie sagen immer sie hätten für mich keinen ich muss dazu sagen ich brauche einen 54 cm breiten es wäre schön wenn du mir antwortest

    • finanzrolli
      Antworten

      Hallo Ute, wenn dir mein Beitrag etwas hilft, freut mich das sehr.
      Dein spezieller Fall gehört mal wieder zu den unschönen.
      Die erste Frage die geklärt werden sollte ist: Warum geht dein relativ neuer Rollstuhl ständig kaputt?
      Es kann sein das er nicht für dich geeignet ist. Dazu müsste ich aber mehr über dich und deinen Rollstuhl wissen. Du kannst mir gern eine Mail schreiben wenn du willst.
      Punkt 2: Ersatz während der Reparatur.
      Das ist vertraglich leider oft nicht geregelt. Daher besteht auch kein Anspruch darauf.
      ABER: Das ist natürlich eine Serviceleistung von deinem Sanitätshaus. Ein gutes Haus stellt Ersatz. Es kommt da auch immer auf die Dauer drauf an….. Mein Tipp: Wenn die Reparatur nicht vor Ort gemacht werden kann auf Ersatz BESTEHEN!

  • Dirk
    Antworten

    Ein Punkt der zu ärgerlichen Diskussionen bei Reparaturen führen kann sind „private Modifikationen“ am Hilfsmittel. Für den Nutzer oft sinnvoll und praktisch, können sie zu erhöhtem Verschleiß und/oder zu Ausfällen führen. Hier sollte man sich vorher an seinen Fachhändler wenden und klären, wie er diese Dinge umsetzen kann und darf oder welche Alternativen es gibt.

    • finanzrolli
      Antworten

      Sehr schönes Thema!
      Selbst durchgeführte Umbauten, da sollte man sehr vorsichtig mit umgehen.
      Dazu gibt es demnächst auch einen eigenen Beitrag.
      Viele Grüße
      Sascha

  • Gaby Auer
    Antworten

    Meine E motion Räder wurden von der Rentenversicherung bezahlt. Inzwischen bin ich Rentnerin, arbeite noch als geringfügig Beschäftigte. Jetzt müssen die Räder repariert werden. Muss die Rentenversicherung die Kosten übernehmen?

    • finanzrolli
      Antworten

      Hallo Gaby,
      in deinem Fall ist die RV der Kostenträger.
      Ja die RV übernimmt die Reparatur!
      Vorher bitte beantragen, das erspart Diskussionen.
      Viele Grüße
      Sascha

  • Stephan
    Antworten

    Wie sieht das bei der Finanzierung durch die Rentenversicherung (Erhaltung der Arbeitsfähigkeit) mir den Kosten für Reparaturen, etc. aus?

    • finanzrolli
      Antworten

      Hallo Stephan,
      die RV übernimmt nicht nur die Kosten für die Anschaffung, sondern auch für Service und Reparatur.
      Viele Grüße
      Sascha

  • Gerd Stowczynski
    Antworten

    ….und was ist mit anderen Mobilehilfen wie Scooter, Rollatoren, privatgekauft, über KK usw.

    • finanzrolli
      Antworten

      Hallo Gerd,
      wenn jemand etwas privat kauft, bezahlt natürlich niemand anderes eine Reparatur.
      Rollatoren und Scooter werden grundsätzlich wie Rollstühle in der Erstattung behandelt, nur ist dort der Sparzwang noch eine Stufe höher.
      Wird ein Hilfsmittel von einem Kostenträger gestellt, werden auch die Reparaturen übernommen.
      Viele Grüße
      Sascha

  • Christopher
    Antworten

    Zu Punkt A:

    Hallo,

    ich arbeite in einem Sanitätshaus und möchte kurz etwas zu Punkt A sagen.
    Das Sanitätshaus haftet laut Vertrag zwar für alle Reparaturen innerhalb der Versorgungspauschale. Aber sollte nachweislich ein Eigenverschulden vorliegen, haftet der Kunde. Wir haben immer wieder Kunden die grob fahrlässig handeln und zum Beispiel an einer Türzarge hängen bleiben. Bricht die Beinstütze bekommt der Kunde die Rechnung, da wir nur die Reparaturen übernehmen die zum normalen Verschleiß gehören. Im Einzelfall übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Daher rate ich jeden eine Haftpflichversicherung zu haben.

    • Gerd Stowczynski
      Antworten

      Wartungs- und Reparaturkosten bei Hilfsmitteln
      Fallen bei einem Hilfsmittel Wartungs- und Reparaturkosten an, muss die Gesetzliche Krankenversicherung diese Kosten auch dann übernehmen, wenn sie das Hilfsmittel nicht gezahlt hat, dieses jedoch zum Zeitpunkt der Selbstbeschaffung durch den Versicherten bewilligen hätte müssen. Dies ist das Ergebnis eines Urteils des Bundessozialgerichts vom 10.03.2010 (Aktenzeichen: B 3 KR 1/09 R). Damit erhielt ein Versicherter Recht, dem die Kosten für die Wartung und Reparatur eines C-Legs abgelehnt wurden.

    • finanzrolli
      Antworten

      Hallo,
      das jemand „grob fahrlässig“ handelt wenn er mit dem Stuhl irgendwo hängen bleibt, würde ich grundsätzlich erstmal verneinen!
      So etwas kann sehr leicht auf Grund der Behinderung, fehlender Motorik, etc. passieren. DAS ist nicht grob fahrlässig!
      Wenn so etwas häufiger vorkommt würde ich in so einem Fall eine Anpassung der Fahrparameter empfehlen.
      Ich bin mir gerade nicht sicher ob jede Haftpflichtversicherung einen Schaden am eigenen Rollstuhl übernehmen würde, das werde ich nochmal prüfen und hier posten.
      Viele Grüße
      Sascha

  • Jimbob Walton
    Antworten

    Hallo Sascha,
    als Mitarbeiter in einem Sanitätshaus wundere ich mich immer wieder über solche Berichte. In Zeiten der schnellen Informationssuche sind diese eher kontraproduktiv, weil unvollständig und halb-wahr. Kunden welche aufgrund solcher Informationen Aussagen uns gegenüber treffen wie „ich habe ein Recht auf eine Reparatur“ usw., lassen sich selten von der Realität überzeugen. Und somit ist meiner Erfahrung nach eine kundenorientierte Versorgung schwer umsetzbar.
    Hier ein paar Anmerkungen:
    Fall B ist bei diesem Thema in meinen Augen überflüssig. Entweder es handelt sich um einen Kauf/Wiedereinsatz, also Eigentum der Krankenkasse. Oder um eine Fallpauschale, also Eigentum des Sanitätshauses. Beim Kauf/Wiedereinsatz ist die Reparatur-Kostenfrage unabhängig davon, ob das Hilfsmittel bei Auslieferung neu war, oder gebraucht aus dem Kassenlager kommt (Unwirtschaftlichkeit aufgrund des Alters mal außen vor gelassen).
    Im Fall A hängt es auch von der Ausstattung des Hilfsmittels ab, wer welche Kosten übernehmen muß. Wenn ein Elektrorollstuhl z.B. mit elektrischer Sitz- oder Rückenverstellung ausgestattet wird (medizinische Notwendigkeit vorausgesetzt), wäre das Grundmodel eine Fallpauschale, und die Verstellungen abrechenbares Zubehör. Letzteres also Eigentum der Krankenkasse, und somit auch eine Reparatur durch diese zu finanzieren.
    Das Ganze ist natürlich immer abhängig von den jeweiligen Verträgen der Kassen, und wird in der Regel nach dem Siebensteller der Hilfsmittelnummer geregelt.
    Zur Fallpauschale sollte auch nicht unerwähnt bleiben, daß hier nicht zwangsläufig ein neues Hilfsmittel eingesetzt wird. Deine Rechnung, und die nachfolgenden Aussagen, suggerieren ein Bild, welches ich in unserem Betrieb nicht finde. Einmal abgesehen davon, daß die 500€ aus deinem Beispiel nicht der Gewinn ist (ich möchte ja auch mein Gehalt bekommen), sind Fallpauschalen immer eine Mischkalkulation. Frei nach dem Motto „mal gewinnt man, mal verliert man“. Für ein Sanitätshaus kann es also durchaus sinnvoller sein, eine Reparatur nicht durchzuführen, sondern dem Versicherten ein gleichwertiges technisch und hygienisch einwandfreies Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Was vertraglich auch so vorgesehen ist.
    Der Fall C hat noch zusätzliche Tücken. Es kommt immer wieder vor, daß bei einer Neuversorgung der Kunde eine wirtschaftliche Aufzahlung leistet. Sei es, weil er eine Versorgung wünscht, welche im Vertrag seiner Krankenkasse nicht vorgesehen ist, oder eine höherwertigere Ausstattung zum Einsatz kommen soll. Großes Thema ist hier die Geschwindigkeit, also alles über 6km/h. Einige Kassen sind bei Reparaturen dazu übergegangen, die dann anfallenden Reparaturkosten prozentual durch den Versicherten abzuwälzen. Oder sogar bei einer Aufzahlung das Eigentum auf den Nutzer zu übertragen. Sprich dieser muß dann auch selbst für Reparaturen aufkommen.

    Ich hoffe Du kannst etwas nachvollziehen, daß pauschale Aussagen auch irreführend sein können. Grundsätzlich sollte sich jeder der auf Hilfsmittel, und den damit verbundenen „Kampf“ diese finanziert zu bekommen, angewiesen ist, einen Fachhändler suchen dem er vertraut. An alle Leser also: Solltet ihr aus welchem Grund auch immer, die Herangehensweise eures Hilfsmittelberaters in Frage stellen, ist der Gedanke das Sanitätshaus zu wechseln durchaus legitim. Gegenseitiges Vertrauen ist auch in unserer Branche die beste Grundlage.
    Grüße Jimbob

    Ps.: Aus Gründen der Lesbarkeit habe ich mich auf die männlich Form beschränkt. 🙂

    • finanzrolli
      Antworten

      Hallo Jim-Bob,
      ich weiß das einige Sanitätshäuser meinem Blog nicht freundlich gegenüber stehen. Vielleicht ist das auch der Grund das du deinen Arbeitgeber nicht erwähnst.
      Alle drei von mir erwähnten Fälle gibt es genau so in Deutschland, abhängig vom Bundesland und abhängig von den Kassenverträgen. Vielleicht allerdings nicht in deiner Region, das mag sein. Von daher ist mein Artikel weder unvollständig noch halb wahr!
      Mach doch einfach mal hier Werbung für das Sanitätshaus in dem du arbeitest, denn scheinbar kann man diesem ja blind vertrauen.
      Viele Grüße
      Sascha

  • Ca4red
    Antworten

    Hallo, ich habe eine Frage. Wir hatten vorgestern einen Unfall mit einem Rollstuhl mit Radnarbenantrieb (Fallpauschale). Dieser wurde offensichtlich defekt vom Sanihaus ausgeliefert. Dieses zieht sich jetzt aus der Verantwortung, da meine Frau sich vor Fahrtantritt über die ordnungsgemäße Funktion zu prüfen habe. Der Defekt wurde vom Boardcomputer nicht erkannt. Sie hatte als Fahrerin keine Möglichkeit den Defekt vor der Betätigung des Antriebes zu erkennen. Wer ist für den entstandenen Schaden und dessen Behebung verantwortlich?

    Vielen Dank schon mal.

    • finanzrolli
      Antworten

      Hallo,
      das ist natürlich keine schöne Geschichte.
      Deine Frau hat vermutlich nichts vorsätzlich beschädigt, sondern irgendetwas ist passiert oder irgendetwas war schon defekt, dass dann ein größerer Schaden entstanden ist.
      Ich denke nicht, dass das Sanitätshaus sich da rausreden kann.
      Wenn du magst, kannst du mir gern eine Mail schicken, da kannst du vielleicht ein paar Details mehr schreiben.
      Viele Grüße
      Sascha

Schreibe einen Kommentar zu Stephan Antworten abbrechen

Schreib mir

Wenn du Fragen oder Anregungen zu meiner Seite hast, schreib mir einfach.

Nicht lesbar? Text ändern. captcha txt

Beginnen Sie mit der Eingabe und drücken Sie Enter, um zu suchen

Hallo,

möchtest du keinen meiner Beiträge verpassen?

Abonniere meinen Newsletter