In Finanzen, Job

Was mein Auto für mich bedeutet, meine allgemeinen Erfahrungen mit dem Autofahren und einiges über Umrüstfirmen habe ich in einem der letzten Beiträge beschrieben. Heute soll es etwas tiefer in das Thema Finanzierung, Kfz Förderung, Übernahme der Kosten für den Umbau gehen.
Ich lese immer wieder viele Fragen zu diesem Thema, hier die Antworten auf die Top 16 Fragen:

1. Wo finde ich rechtliche Hinweise zum Thema Kraftfahrzeughilfe?

Grundlagen dazu findet man in:

  • Schwerbehinderten Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) §20 Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes
  • Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabiltation – Kraftfahrzeughilfe Verordnung KfzHV

Offiziell nennt sich diese Situation: Berufliche Rehabilitation – Teilhabe am Arbeitsleben. Unter dem Stichwort „Kraftfahrzeughilfe“ findet man auch viele nützliche Antworten.

 

2. Übernimmt die Krankenkasse Kosten für das Auto oder den Umbau?

Nein! Die Krankenkasse fördert nicht die Anschaffung eines Autos und übernimmt auch nicht die Kosten eines Umbaus.

 

3. Wer unterstützt den Kauf eines Kfz und übernimmt die Kosten für den Umbau?

Kostenträger können sein:

a. Agentur für Arbeit
b. Gesetzliche Rentenversicherung (DRV)
c. Berufsgenossenschaft
d. Integrationsamt
e. Kriegsfürsorgestelle
f. (Sozialamt) siehe Frage 14.

 

4. Welcher Kostenträger ist wann zuständig?

a. Die Agentur für Arbeit ist der erste Ansprechpartner, wenn das erste mal eine Kostenübernahme beantragt wird und alle anderen Voraussetzungen (Siehe 5.) erfüllt werden.
b. Nach 15 Jahren Berufstätigkeit, rutscht man automatisch in die Verantwortlichkeit der Rentenversicherung.
c. Ist die Behinderung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit entstanden, so ist die Berufsgenossenschaft zuständig für die Kraftfahrzeughilfe.
d. Für Beamte und Selbstständige ist das Integrationsamt zuständig
e. Liegt der Ursprung der Behinderung in einer Verwundung in einem militärischen Einsatz, hat man Anspruch auf Leistungen durch die Kriegsfürsorgestelle zur Teilhabe am Arbeitsleben.

 

5. Was sind die Voraussetzungen für die Kostenübernahme?

Einen Anspruch haben behinderte Menschen, die dauerhaft auf ein Auto angewiesen sind, um ihren Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz zu erreichen. Das setzt voraus, dass keine andere Möglichkeit besteht, den Arbeitsort zu erreichen, wie zum Beispiel Öffentliche Verkehrsmittel.

 

6. Werden Reparaturen und Wartungskosten vom Kostenträger übernommen?

Ja, Reparaturen des Behinderungsbedingten Umbau und Kosten für Service und Wartung an dem Umbau werden komplett übernommen.
Der normale Service für das Fahrzeug wird nicht vom Kostenträger übernommen.

 

7.  Welche Kosten werden übernommen?

Zuschüsse gibt es für:

  • den Kauf eines Kraftfahrzeugs
  • den behindertengerechten Umbau eines Kraftfahrzeugs
  • das Erlangen einer Fahrerlaubnis

 

8. Was zählt alles zum Behinderungsbedingten Umbau?

Jede Zusatzausstattung, die behinderungsbedingt notwendig ist, sowie die Anpassung/Umbau von vorhandener Ausstattung. Also zum Beispiel:

  • Einbau eines speziellen Sitzes
  • Umbau der Lenkanlage, dass diese mit weniger Kraft zu bedienen ist
  • Mehrpreis von Automatikgetriebe zum Schaltgetriebe
  • Standheizung
  • etc.

 

9. Wie hoch ist die Förderung?

Kauf:

Für den Kauf eines Kraftfahrzeuges kann ein Zuschuss von maximal 9500€ gewährt werden. In Ausnahmefällen aufgrund der Art und Schwere der Behinderung, kann es Abweichungen geben.
Der Zuschuss ist abhängig vom Nettoeinkommen des Antragstellers und richtet sich nach der monatlichen Bezugsgröße (derzeit 2.555€) nach § 18 SGB IV.
Das Nettoeinkommen darf nicht höher sein als 75% der monatlichen Bezugsgröße. Wer über dieser Grenze liegt, hat keinen Anspruch auf einen Zuschuss.

Umbau:

Für den behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs werden die Kosten unabhängig vom Einkommen in voller Höhe übernommen.

Führerschein:

Auch beim Führerschein ist das Nettoeinkommen entscheidend (Stand 2018):

  • Einkommen bis 1.220€ —> Übernahme der Kosten zu 100%
  • Einkommen bis 1.675€ —> Übernahme der Kosten zu 66,6%
  • Einkommen bis 2.285€ —> Übernahme der Kosten zu 33,3%

Wer aufgrund seiner Behinderung für den Erwerb der Fahrerlaubnis besondere Untersuchungen, Ergänzungsprüfungen oder Eintragungen in den Führerschein benötigt, der erhält die Kosten hierfür in voller Höhe erstattet.

 

10. Wie ist die Reihenfolge bei der Beantragung?

Grundsätzlich sollte zuerst die Kraftfahrzeughilfe beantragt werden. Mit erfolgter Zusage können anschließend die weiteren Themen gestartet werden wie Führerschein, Autokauf und Umbau.
Ohne vorherige Kostenzusage besteht kein Anspruch auf die Übernahme der Kosten.
Bei Reparaturen wird es häufig etwas lockerer gesehen. In diesen Fällen telefoniert man am besten mit dem Sachbearbeiter und erklärt ihm kurz was vorliegt. Wenn man es so macht, habe ich noch nie erlebt oder davon gehört, dass es Probleme bei der Kostenübernahme gibt.

 

11. Wie häufig kann die Förderung in Anspruch genommen werden?

Hier spreche ich einfach mal aus meiner Erfahrung, da ich dazu keine rechtliche Vorgabe kenne.
Wenn man nach ca. 5 Jahren Nutzung des geförderten Kfz, einen neuen Antrag stellt, hat man in der Regel gute Chancen, dass dieser Antrag bewilligt wird.

 

12. Ist es egal was ich für ein Auto kaufe?

Nein, es ist nicht egal.
Ein Gebrauchtwagen muss mindestens einen Wert haben, der 50% des Neuwertes beträgt.
In der „Kraftfahrzeughilfe Verordnung“ ist weiter zu lesen:
Das Kraftfahrzeug muss nach Größe und Ausstattung den Anforderungen entsprechen, die sich im Einzelfall aus der Behinderung ergeben und soweit erforderlich, eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand ermöglichen.
→ Das heißt soviel wie: Den Umbau für einen Ferrari, Lamborghini oder ähnliches bekommt ihr eher nicht vom Kostenträger finanziert.

 

13. Gibt es Vergünstigungen für Neuwagen?

Bei einem Neukauf gewähren alle Automobilhersteller in der Regel einen Rabatt zwischen 15% und 30% auf den Listenpreis. Den Rabatt erhält man, wenn man einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 50% vorlegen kann.

 

14. Autofinanzierung ohne Beruf und Alternativen zu den unter 3. genannten Kostenträgern

Gleich vorweg, eine Kfz Förderung ohne Ausbildung oder Beruf ist mehr als schwierig!
Grundsätzlich ist in diesem Fall das Sozialamt zuständig. Es benötigt dazu aber eine stichhaltige Begründung und die ist schwierig und kann sehr schnell entkräftet werden.
Eine Alternative können Stiftungen sein, wo man sein Glück probieren kann, wie zum Beispiel:

 

15. Wo finde ich Unterlagen zur Beantragung?

 

16. Gibt es Alternativen zum Neukauf und Umbau?

Ja natürlich! Wie bei Fußgängern auch, kann der Gebrauchtwagenmarkt eine sehr gute Alternative zum Erwerb eines Neuwagens und dessen Umbaus sein. Auf den üblichen Gebrauchtwagenplattformen findet man auch umgebaute Fahrzeuge, z.B bei:

 

17. Zusatztipp: Noch etwas ganz anderes.

Wie ihr seht, ist der „leichteste“ Weg, um an ein Auto zu kommen, dass man eine Ausbildung macht oder einen Job ausübt. Es gibt so gut wie keine Kraftfahrzeughilfe ohne Job. Hier greift also auch wieder das, wofür ich immer gern Werbung mache: Berufliche Bildung ist sehr wichtig im Leben.
Aus dieser Richtung kommt auch der Zusatztipp: Es gibt die verschiedensten Jobs, für die Arbeitgeber einen Dienstwagen vorsehen. Einige Arbeitgeber machen dabei auch keinen Unterschied zwischen Fußgängern und Rollstuhlfahrern. Solch eine Situation ist super hilfreich und angenehm, keine Anträge, keine Diskussionen mit dem Kostenträger, etc. Somit eine sehr empfehlenswerte Alternative.

Kommentare
  • Petra Rödel-Ebert
    Antworten

    Lieber Sascha,
    alles gute Informationen. Der Zusatztipp ist ja auch gut gemeint, hilft aber denjenigen, die sich hauptberuflich um den Haushalt, die Versorgung der Kinder und deren Erziehung kümmern, recht wenig. Das ist rein rechtlich wohl keine Arbeit/Beruf und dass man Kinder in den Kindergarten, Schule und Verein bringt, ist ja leider auch keine anerkannte Leistung für die Allgemeinheit. Da besteht meiner Ansicht nach ein dringender Bedarf zur Nachbesserung.
    Das will ich nicht als Kritik am Artikel anbringen, sondern einfach mal darauf hinweisen, wie ungerecht das ist. Das Frauen immer noch benachteiligt sind, ist ja nichts Neues, aber dass es auch Mütter/Väter im Rollstuhl gibt, die Kinder haben, findet leider bei diesem Thema noch nirgends Berücksichtigung.

    Liebe Grüße

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